Bündnis 90/Die Grünen

Landkreis Passau

Bayerische Staatszeitung löscht knapp 350 Online-Umfragen

Presserat: Verstoß gegen Pressekodex. Wildt hatte sich beschwert

20.01.19 –

Die Bayerische Staatszeitung hat jahrelang ihre Berichterstattung mit willkürlich zustande gekommenen Ergebnissen von Online-Umfragen bestritten. Nach einer Beschwerde beim Presserat hat die Zeitung nun Konsequenzen gezogen: Sie hat knapp 350 Online-Umfragen aus acht Jahren aus dem Netz entfernt und führt nach eigenen Angaben auf Ihrer Website keine weiteren Umfragen durch. Viele der Ergebnisse der Online-Umfragen waren Teil von Pressespiegeln Bayerischer Ministerien, des Landtags sowie vieler Landrats- und Kommunalverwaltungen, erreichten so Abgeordnete und politische Entscheidungsträger und konnten diese beeinflussen. Der Presserat wirft der Zeitung einen Verstoß gegen den Pressekodex vor.

Dirk Wildt, Vorsitzender der Passauer Landkreis-Grünen, hatte Mitte vergangenen Jahres Beschwerde beim Presserat gegen die in München herausgegebenen Zeitung eingelegt. Wildt, hauptberuflich Software-Entwickler, hatte zuvor bei allen aktuellen Umfragen unbegrenzt Stimmen abgeben und Ergebnisse erheblich beeinflussen können. Der Grüne hatte in allen Fällen sofort Chefredakteur Ralph Schweinfurth unterrichtet. Doch die Zeitung setzte ihre Umfragen mit der manipulierbaren Software fort und nutzte die beeinflussten Ergebnisse sogar für ihre Berichterstattung, ohne auf die Manipulationen hinzuweisen.

Den Anlass für eine Prüfung der Online-Umfragen der Bayerischen Staatszeitung hatte Toni Schuberl gegeben, damals Kandidat für den Bayerischen Landtag. Ihm kam das Ergebnis einer Umfrage zu Grenzkontrollen unglaubwürdig vor und er fragte seinen Kreisvorsitzenden und Software-Entwickler Wildt: „Ist die manipuliert?“ Schuberl, inzwischen Mitglied des Bayerischen Landtags und rechtspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, begrüßt die Entscheidung des Presserats. Gerade wenn suggeriert werde, die Meinung der Bürger und Bürgerinnen würde wiedergegeben, habe dies Einfluss auf politische Entscheidungen. Umfragen sollten also nur dann veröffentlicht werden, wenn sie repräsentativ seien und nicht manipuliert werden könnten. "Die Entscheidung des Presserats und die Reaktion der Bayerischen Staatszeitung zeigen aber auch, dass die Kontrollmechanismen seriöser Medien gut funktionieren, wodurch die hohe Qualität der Berichterstattung gesichert wird", so Schuberl.

In seiner Entscheidung vom Dezember stellt der Presserat fest, dass die Bayerische Staatszeitung gegen den Pressekodex verstoßen habe:

  • „Der Beschwerdeausschuss erkennt eine Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht.
  • Die Mitglieder sind übereinstimmend der Auffassung, dass es notwendig gewesen wäre, auf die fehlende Repräsentativität der Befragungen hinzuweisen.
  • Zudem hätte es den Sorgfaltspflichten entsprochen, nicht mehr über die Ergebnisse zu berichten, nachdem die Redaktion von dem Beschwerdeführer darüber informiert worden war, dass er die Umfragen durch mehrfache Stimmabgabe beeinflusst hat.
  • Die Redaktion hat zwar reagiert. Diese Maßnahmen fanden jedoch zu spät statt.“

Im Fall der Bayerischen Staatszeitung hatte Wildt nicht nur Beschwerde beim Presserat eingelegt, sondern unter anderem auch die Mitglieder des Bayerischen Landtags sowie die Staatskanzlei von Markus Söder informiert und vor den Ergebnissen der Online-Umfragen gewarnt.

Es ist das zweite Mal, dass der Presserat sich mit einer Beschwerde zu leicht manipulierbaren Online-Umfragen befasst hat. Die erste Beschwerde hatte ebenfalls Wildt ein Jahr zuvor gegen den Münchner Merkur eingelegt. Wildt konnte bei einer Umfrage zur 3. Startbahn am Münchner Flughafen unbegrenzt abstimmen und so das Ergebnis manipulieren. Der Verlag lehnte es ab, die Fake-Umfrage aus dem Netz zu nehmen, und begründete dies unter anderem damit, Wettbewerber würden ebenfalls mit den unsicheren Umfrage-Tools arbeiten. Der Presserat kritisierte in seiner Entscheidung den Münchner Verlag: dieser habe mit seiner Umfrage gegen den Pressekodex verstoßen und die „journalistische Sorgfaltspflicht“ verletzt. Auch der Bayerische Rundfunk hat Konsequenzen gezogen: Der grüne Kreisvorsitzende konnte vor rund anderthalb Jahren bei einer Umfrage „Abschiebung nach Afghanistan?“ innerhalb von 20 Minuten rund 120 Stimmen abgeben. Intendant Ulrich Wilhelm untersagte daraufhin Online-Umfragen mit unsicheren Tools.

Wildt, ehemaliger Journalist, engagiert sich gegen manipulierbare Online-Umfragen von Presseorganen: „Manipulierbare Online-Umfragen gefährden die Glaubwürdigkeit des Journalismus. Journalisten, die vorsätzlich manipulierte Umfragen veröffentlichen, gefährden diese in ganz besonderer Weise. Mit den Entscheidungen des Presserats und den Reaktionen der Verlage und des Öffentlich-Rechtlichen Senders wird sicherlich verloren gegangene Glaubwürdigkeit zurück gewonnen.“

Dokumente

Bei Interesse senden wir Ihnen die Beschwerde beim sowie die Entscheidung des Deutschen Presserat gerne zu. Senden Sie eine E-Mail an wildt@remove-this.gruene-passauland.de oder rufen Sie an: +49 8507 9237057

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Kategorie

Demokratie | Medien / Journalismus

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