Menü
Steuerlicher Hinweis
Spenden und Beiträge an BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden steuerlich nach § 34g EStG bis zu 1.650 Euro zur Hälfte von der zu zahlenden persönlichen Lohn- oder Einkommensteuer angerechnet. Darüber hinaus gehende Beträge können bis zu weiteren 1.650 Euro als Sonderausgaben nach § 10b Abs. 2 EStG geltend gemacht werden.
Diese Beträge verdoppeln sich bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten.
Spenden von mehr als 10.000 Euro müssen mit Namen und Anschrift des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht werden.
Spendennachweis muss erbracht werden…
…bei Spenden bis 200 Euro reicht der Zahlungsnachweis in Form des Kontoauszugs oder der Bareinzahlung bei der Bank.
…bei Spenden ab 200 Euro oder Barspenden in Form einer Zuwendungsbestätigung nach dem amtlichen Formular, das Sie von uns zu Beginn des folgenden Jahres zugesandt bekommen.
Diese Website ist gemacht mit TYPO3 GRÜNE, einem kostenlosen TYPO3-Template für alle Gliederungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TYPO3 und sein Logo sind Marken der TYPO3 Association.