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22.06.21 –
Die Aussage von MdL Rosi Steinberger (Grüne), in der aufgeschütteten Fläche eines geplanten Bauprojekts in Hidring befinde sich gifthaltiges Material, ist umstritten. Steinberger legte nun Nachweise vor.
Rosi Steinberger war vor einer Woche nach Hidring gekommen, weil Anlieger eines Grundstückes eine Petition an den Bayerischen Landtag gerichtet hatten. Sie wehren sich gegen eine geplante Ortsabrundung, weil die Zufahrt über den Sattlerweg, an dem sie wohnen, nicht gewährleistet sei. Zudem sei die Aufschüttung eines vor ihren Häusern gelegenen Grundstücks ohne Genehmigung erfolgt.
Rosi Steinberger hatte sich als Vorsitzende des Umweltausschusses des Bayerischen Landtags zusammen mit ihrer CSU-Kollegin Dr. Petra Loibl alle Betroffenen angehört. Unter anderem kam die Aufschüttung zur Sprache. Steinberger sprach den Sohn der Bauherrin, Jonas Buchbauer, an und meinte: "Sie möchten ja bestimmt nicht, dass in Ihrem Garten giftige Abfälle vergraben sind."
Nachdem diese Aussage angezweifelt wird, legte MdL Steinberger auf PNP-Nachfrage Nachweise vor. Steinberger zitiert aus dem umwelttechnischen Bericht (Seite 16): "Die Erkundung sowie die labor-chemischen Analysen zeigen, dass auf der Untersuchungsfläche im geogen anstehenden Boden (Felszersatz) bereits erhöhte Schwermetallkonzentrationen (v. a. Chrom, untergeordnet Kupfer, Nickel und Zink) vorliegen."
Grundsätzlich sei nach den Vorgaben der LAGA M 20 ein offener Einbau von Z 1.1-Bodenmaterial jedoch nur auf Flächen möglich, die im Hinblick auf ihre Nutzung als unempfindlich anzunehmen seien. "Sollte die Untersuchungsfläche einer zukünftigen Nutzung als Kinderspielplatz oder Nutz-/Hausgarten unterliegen, ist eine ausreichende Überdeckung der Geländeauffüllungen mit nachweislich unbelastetem Bodenmaterial erforderlich", heißt es in dem Bericht.
Rosi Steinberger merkt dazu an: "Die Aufschüttung wurde nicht genehmigt und kann auch nach Aussage der Fachstellen nicht genehmigt werden, da hier gegen die Bundes-Bodenschutzverordnung verstoßen wurde, wonach bei Auffüllungen nur eine Bodenverbesserung, aber keine Bodenverschlechterung eintreten darf. Nur in technischen Bauwerken (z.B. Lärmschutzwall) kann eine höhere Belastung geduldet werden." Abschließend sagt Steinberger: "Sollte die Gemeinde keinen Bebauungsplan aufstellen, geht das Landratsamt davon aus, dass die gesamte Aufschüttung wieder beseitigt werden muss."
Quelle: Passauer Neue Presse vom 19.06.2021
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