Bündnis 90/Die Grünen

Landkreis Passau

Unterbringung von Flüchtlingen dezentral gestalten: Integration von Anfang an ermöglichen!

Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, Fraktionsvorsitzender Eike Hallitzky, an Landrat Franz Meyer

09.05.16 –

Sehr geehrter Herr Landrat,

mit viel Engagement und Sachverstand haben der Landkreis Passau und viele seiner Kommunen sich bemüht, geeignete Objekte für die Unterbringung von Asylsuchenden anzumieten und hierbei sowohl die Erfordernisse der Unterbringung, der Betreuung der Kinder in Kitas und Schulen, die Bedürfnisse der Nachbarschaft und der Wirtschaftlichkeit und die Möglichkeit der Betreuung und Integration durch ehrenamtliche Helferkreise miteinander in Einklang zu bringen. Die Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in zentralen Unterkünften nimmt den Kommunen diese Möglichkeiten.

Wir wollen, dass Integration gelingt und fordern deshalb, dass der Landkreis Passau und seine Gemeinden die dafür notwendigen Handlungsspielräume behalten. Es gilt, die Integrationsbemühungen der Asylsuchenden von Anfang an zu unterstützen und den Helferinnen- und Helferkreisen die Fortsetzung ihrer essenziellen und unverzichtbaren Arbeit zu ermöglichen. Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass in den dezentralen Unterkünften lokale Helferinnen- und Helferkreise besonders wirksame Hilfe bei der Integration leisten können. Hier werden die Weichen für Integration erfolgreich gelegt!

Wir bitten daher, dass der Kreistag folgende Resolution beschließen möge:
1.    Die Staatsregierung wird aufgefordert, den Beschluss des Kabinetts vom 26. April 2016 aufzuheben, weil die dort beschlossenen Maßnahmen gelingende Integration behindern, verhindern oder bereits erbrachte Integrationsleistungen entwerten.
2.    Planungen, welche Objekte in welcher Größe in welchen Orten für die Unterbringung von Asylsuchenden anzumieten bzw. weiter zu betreiben sind, sollen weiterhin in enger Abstimmung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten erfolgen.
3.    Planungsstopps für kommunale Unterkünfte sollen aufgehoben werden und die diesbezügliche Handlungsfähigkeit der Kommunen erhalten bleiben.
4.    Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Flüchtlinge, die sich in dezentralen Unterkünften befinden, sollen nicht in zentralen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden.
5.    Der Schulbesuch von Kindern und ihr "zur Ruhe kommen" soll nicht durch vermeidbare Ortswechsel während des Verfahrens unterbrochen werden.
6.    Große zentrale Gemeinschaftsunterkünfte sollen vermieden werden, da diese viele Probleme zwischen den BewohnerInnen verursachen können, Integration erschweren und auch den Anwohnerinnen und Anwohnern weniger gut vermittelbar sind.
7.    Flüchtlinge sollen nach ihrer Anerkennung für einen angemessenen Zeitraum weiterhin in den bisherigen Unterkünften wohnen können, um ihnen Zeit für den Abschluss eines Integrationskurses, Arbeitssuche und Wohnungssuche zu geben und um sie nicht in die kommunale Obdachlosenfürsorge abzuschieben. "¨

Der Landrat wird gebeten, den Inhalt dieser Resolution der Bayerischen Staatsregierung nachdrücklich zur Kenntnis zu geben.

Kategorie

Integration

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