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05.08.17 –
Den Antrag können Sie unten auf der Seite runterladen:
An das
Ministry of the Environment/Ministerstvo životního prostředí
Department of EIA and IPPC
Vrsovicka 65
100 10 Praha 10
Czech Republic
E-Mail: posta@ mzp.cz
An das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Referat RS III 2
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
E-Mail sup-entsorgungskonzept-cz@ bmub.bund.de
Ort, Datum
Sehr geehrte Damen und Herren,
Den vorgelegten Unterlagen des grenzüberschreitenden SUP-Verfahrens zur Entsorgungsstrategie für radioaktive Abfälle der Tschechischen Republik[1] mit Einwendungsfristende am 18.08.2017 ist zu entnehmen, dass Tschechien zur selben Klimazone wie Deutschland gehört und somit ohne Probleme in den kommenden Jahren zu 100% auf Erneuerbare umsteigen könnte. Es ist unverständlich, dass deren Nutzung in dieser Entsorgungsstrategie auf nur 15% beschränkt wird. Leider setzt Tschechien weiter auf den Ausbau von 1 bis 3 Reaktoren bis 2040, auf die Laufzeitverlängerung der vier uralten, maroden Reaktoren im AKW Dukovany, auf den Weiterbetrieb der störanfälligen Temelin-Reaktoren nahe der deutschen Grenze, sowie auf die verstärkte Nutzung von Müllheizkraftwerken und von effizienterer Kohlenutzung.
Ich fordere in den vorgelegten Unterlagen nachzubessern:
1. Tschechien rechnet einen INES 6 oder 7 Fall, gemeinhin als Super-GAU bekannt, NICHT in die Auslegungskapazität seines geplanten Endlagers mit ein. Doch unabhängige Experten raten dringend zu einer bilateralen Aktenuntersuchung der Schweißnähte des Primärkühlkreislaufs von Temelin 1 durch die deutsche Atomaufsicht und externe Experten. Tschechien verweigert das, obwohl es durch einen Vertrag mit Deutschland dazu verpflichtet wäre. Bei einem Fachgespräch der DTK in Prag im Herbst 2015 stellte Tschechien der deutschen Delegation für ganze 30 Minuten nur einen einzigen Pappkarton mit angeblichen Aktenkopien von Temelin 1 zur Verfügung. Der Schlüsselsatz in Prof. Dr. Erhard`s Stellungnahme an das BMUB[2] lautet „Es muss aber angemerkt werden, dass in Anbetracht der kurzen Zeit, die Prüfung der Dokumentation nicht mit der normalerweise geforderten Sorgfalt durchgeführt werden konnte.“ Diese noch ausstehende Untersuchung der vollständigen Akten aller Schweißnähte im Primärkühlkreislauf von Temelin 1mussvon Tschechien gewährleistet werden, denn sie ist relevant für die Größe des tschechischen Endlagers.
3. Tschechien hat bereits im Jahre 2016 ein Planfeststellungsverfahren wegen des Endlagers abgeschlossen ohne die betroffene Öffentlichkeit der Nachbarstaaten zu beteiligen. Diese darf jetzt nur noch Ergebnisse kommentieren.[3] Tschechien hat damit mehrfach Völkerrecht und Europäisches Recht verletzt. Ein Vertragsverletzungsverfahren ist überfällig. Grenzübergreifende Öffentlichkeitsbeteiligung an atomaren Verfahren muss frühzeitig beginnen, zu einem Zeitpunkt, wenn alle Optionen offen sind. Tschechien muss das komplette Verfahren neu beginnen.
4. Den vorgelegten Unterlagen ist zu entnehmen, dass der Bau eines Tiefenendlagers keinerlei Auswirkungen auf die Flora, Fauna und das Ökosystem sowie auf alles andere haben wird, es wird auch nicht befürchtet, dass der Bau selbst Erdbeben auslösen könnte. Außerdem ist den Unterlagen zu entnehmen, dass jede Art von Auswirkungen sowieso gesetzlich verboten ist. Zudem strahlen die in tschechischen AKW benutzten Brennelemente nur „Zehntausende von Jahren“, konkret 100.000 Jahre, nicht wie in Deutschland eine Million Jahre. In den Unterlagen wird berichtet „von der Wiederverwendung der benutzten Brennstäbe in den Generation IV Reaktoren, das habe aber nur Auswirkungen auf die Größe des Endlagers, nicht auf den Bedarf“, eine Nullvariante sei damit ausgeschlossen. Die technischen Daten und damit die Größe des Endlagers sind in die Unterlagen einzufügen.
5. Die Aussage „keiner der als potentieller Endlagerstandort ausgewählten Lokalitäten würde die Nachbarländer tangieren“ in den von Tschechien der deutschen Öffentlichkeit vorgelegten Unterlagen ist falsch. Richtig ist, der Standort Čertovka bei Lubenec im Kreis Louny, liegt nur 77 km von der bayerisch-tschechischen Grenze entfernt und leitet über Flusssysteme in die Elbe ein. Zwischen Lubenec und der deutschen Grenze liegt das Egerer Becken, eine der aktivsten Vulkanismus-Zonen Europas.[4] Tschechien weiß heute nicht, wie im Laufe von 100.000 Jahren die Entwicklung dort sein wird. Der in den vorgelegten Unterlagen genannte 5-km Abstand des Endlagers zu Bruchlinien, Störungen oder Post-Vulkanismus-Zonen ist zu klein und muss erhöht werden.
6. Auch andere potentielle Standorte weiter südlich sind über Flusssysteme mit der Elbe verbunden. Es muss wissenschaftlich nachgewiesen werden, dass über das Flusssystem bei einer Havarie des Endlagers keinerlei Kontamination des Nachbarlandes Deutschland zu erwarten ist.
7. Die vorgelegten Unterlagen untersuchen keine eventuellen Kriegseinwirkungen im kommenden Jahrhundert, ebenso wenig die Wirkung bunkerbrechende Waffen auf dieses dann im Betrieb befindliche Endlager. Sie untersuchen auch nicht wie dann die Auswirkungen auf eingelagerte Castoren und mögliche benachbarte Vulkanismus-Zonen sein könnten. Tschechien muss noch den wissenschaftlichen Beweis erbringen, dass die potentiellen Standorte auch bei Kriegseinwirkungen sicher sind.
8. Tschechien legitimiert in den vorgelegten Unterlagen die eigenmächtige Laufzeitverlängerung der alten Reaktoren von Dukovany ohne jede Form der Öffentlichkeitsbeteiligung. Es unterschlägt, dass es Beschwerden der Öffentlichkeit und deswegen eine Arbeitsgruppe der Mitgliedsstaaten der Espoo Konvention gibt. Tschechien muss dies in den Unterlagen nachtragen.
9. Deutschland legt die Unterlagen in Papierform nur im BMUB in Berlin und Bonn schriftlich aus. Betroffene an der bayerisch-tschechischen Grenze, die das Internet nicht nutzen, müssen circa sechs Stunden Zugfahrt hin und zurück in Kauf nehmen und eine Übernachtung. Das ist nicht zumutbar. Tschechien ist verantwortlich für die korrekte Information der betroffenen Öffentlichkeit in den Nachbarländern. Die Unterlagen müssen in Bayern ausgelegt werden.
10. Die Links der angegebenen Quellen in den vorgelegten Unterlagen sind nicht aktiviert. Die vorgelegten Unterlagen beziehen sich im Text auf IAEO-Empfehlungen, die aber vom Leser nicht nachgeprüft werden können. Dies muss nachgebessert werden.
Mit freundlichen Grüßen,
………………………………………………………………………………………………………
Ort, Datum Unterschrift
[1] http://www.bmub.bund.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/nukleare-sicherheit/internationales/uvpsup/sup-entsorgungsstrategie-tschechien/
[2] Liegt dem BMUB vor.
[3] Das Planfeststellungsverfahren wurde am 15.01.2016 durch den Erlass eines Feststellungsbescheids (GZ 998/ENV/16) abgeschlossen und zwar mit folgenden Ergebnissen: Siehe Seite 351 http://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/umweltthemen/umweltpolitische/SUP/Tschechien/SEA_SURAO_de.pdf
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