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07.03.18 –
"Bayerwaldgranit auf bayerische Baustellen". Das wird immer wieder gefordert, wenn Verkehrsflächen und Bauwerke mit Granit aus fernen Ländern gestaltet werden. Ganz einfach ist die Umsetzung dieser Forderung aber nicht. Das erklärte Ludwig Bauer, geschäftsführender Gesellschafter des "Granitzentrums Bayerischer Wald" und profunder Kenner des heimischen Bodenschatzes, bei einem Vortrag über das "Vergaberecht bei Naturstein für Verkehrsflächen".Kreisrätin Halo Saibold (Bündnis90/Die Grünen) hatte Bürgermeister und Planer aus dem Landkreis dazu eingeladen.
Die Vergabekriterien seien ihr schon lange ein Dorn im Auge, sagte Halo Saibold und äußerte ihre Enttäuschung über das Verlegen von chinesischem Granit beim Gestalten der Landesgartenschau in Deggendorf. Das könne passieren, wenn bei der Entscheidungsfindung, der Ausschreibung und der Vergabe wichtige Details nicht beachtet würden, erläuterte Ludwig Bauer in seinem Vortrag, den er mit Bildern von Bauwerken und Verkehrswegen mit Einsatz von Granit einleitete.
"Granit ist ein Naturprodukt mit eigenen Gesichtern", beschrieb er die Unterschiede in Farbe, Festigkeit, Körnung, mineralogischen und physikalischen Eigenschaften. Entscheide sich ein Bauherr für Granit, so sei zunächst ein Besichtigen von Referenzprojekten und wenn möglich auch des Steinbruchs zu empfehlen. Der schönste Granitbelag auf öffentlichen Flächen werde zum Problem, wenn Fehler bei der Verlegung gemacht würden. Hier seien neben der Wahl geeigneter Steine ihre Form und ihre Bearbeitung ausschlaggebend sowie die Verlegungsart in gebundener oder ungebundener Form. Wo Scher- oder Schubkräfte von Fahrzeugen auftreten oder in Gefällestrecken müsse unbedingt in gebundener Weise verlegt werden. Auf nicht gebundenen Flächen komme es auf das richtige Füllmaterial und eine regelmäßige Fugenfüllung an.
Mit dem Beginn der Planungen sollten schon Musterflächen verlegt werden. Diese seien für die späteren Entscheidungen von größter Bedeutung. In der folgenden Ausschreibung beziehe man sich in Materialeigenschaften, Farbe und Bearbeitung auf diese Musterflächen und der Anbieter habe eine entsprechende Lieferung zu garantieren. An dieser Stelle tauche die Frage nach der Herkunft des Granits auf.
Die in der Praxis übliche Beschreibung des gewünschten Steines mit dem petrografischen Namen, der Farbe und den technischen Werten genüge nicht für den eindeutigen Wunsch des Planers oder Bauherrn. Bei den Spezifikationen dürfe aber nicht auf Herkunft oder Produktionsdaten verwiesen werden.
Sei der Auftragsgegenstand in der Beschreibung nicht eindeutig zu identifizieren, sei der Zusatz "oder gleichwertig" anzubringen. Dann müsse das Material aber auch in seinen Eigenschaften mit dem Muster übereinstimmen. Der Bauherr oder Planer solle sich in seinem Leistungsverzeichnis verbindlich auf die Musterfläche beziehen. Falls bekannt, könne er auch den Abbauort des Materials beschreiben. Wenn nun der Natursteinhandel ein identisches Produkt wie ausgeschrieben auf dem weltweiten Granitmarkt findet, müsse aus Gründen des fairen Handels auch ein Naturstein anderer Herkunft berücksichtigt werden. Ausnahmen kann es geben, wenn aus gestalterischen oder denkmalschützerischen Gründen ein Stein aus einem ganz bestimmten Bruch zum Einsatz kommen soll.
Nach Prüfung einer Leistungserklärung des Lieferanten könne die Vergabe erfolgen. Die technischen Daten in der Leistungserklärung stammten aus Untersuchungen unabhängiger Prüfinstitute. Sie seien die "Kennkarte" des gewünschten Materials. Bei der Anlieferung sei eine genaue Kontrolle der Prüfzeugnisse und das Vorhandensein des CE-Zeichens zu beachten. In Zweifelsfällen empfehle sich die Anordnung einer Materialprüfung.
Erst seit etwa einem Jahr gebe es auch ein ökologisches Kriterium bei der Vergabe von Aufträgen für Natursteine, berichtete Ludwig Bauer. Im Absatz "Umweltbelastung durch Fernfrachten" in der Europäischen Bauprodukteverordnung werde dem Ausstoß von Treibhausgasen Rechnung getragen. Berechnungen hätten ergeben, dass beim Transport von einer Tonne Granit aus Fernost vom dortigen Betrieb bis zur Baustelle in Deutschland 328 Kilogramm Kohlendioxid entstünden, aus Portugal seien es 254 Kilo pro Tonne mit Lkw, mit der Eisenbahn jedoch nur 61 Kilo, beim Bayerischen Granit gerade mal 20 Kilo.
Der Auftraggeber könne künftig über den Bieter Einfluss auf das Transportmittel und somit auf die Umweltbelastung nehmen. Als "üble Nachrede" über den Granit bezeichnete Ludwig Bauer die Aussagen über erhöhte radioaktive Strahlung des Granits.
Am Ende brach Ludwig Bauer noch eine Lanze für den bayerischen Granit. Mit ihm würden Arbeitsplätze geschaffen, werde die Kaufkraft gestärkt und die Umwelt geschont. Aus dem heimischen Steinbrüchen könne jederzeit und schnell gleichbleibendes Material nachgeliefert werden.
Halo Saibold freute sich besonders über den neuen ökologischen Aspekt im Vergaberecht. Für Ludwig Bauer gab es noch viele Fragen zu beantworten und er steht auch Bauherren und Planern als Berater in Sachen Granit zur Verfügung.
Quelle: Passauer Neue Presse vom 07.03.2018
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