Bündnis 90/Die Grünen

Landkreis Passau

"Roundup" - nein Danke!

Kreistagsfraktion fordert den Verzicht auf krebsverdächtige "Unkrautvernichtungsmittel" auf landkreiseigenem Grund und Boden

21.01.16 –

<xml></xml>Passau: Glyphosat ist ein wesentlicher Bestandteil in sogannten "Unkrautvernichtungsmitteln" und ist seit längerem im Verdacht, krebsauslösend zu wirken. Das bekannteste und am häufigsten verwendete Herbizid dieser Art ist "Roundup". Trotzdem kommt es nach wie vor in großen Mengen zum Einsatz . Um diesem Missstand zumindest im öffentlichen Bereich ein Ende zu machen, habe ich gemeinsam mit der Fraktion "BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN" im Passauer Kreistag den nachfolgenden Antrag gestellt:

Antrag :

Kein Einsatz des krebsverdächtigen Herbizidwirkstoffs Glyphosat auf Landkreis-eigenen Flächen

Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion stellt folgenden Antrag:

1.)    Der Landkreis Passau verzichtet bei allen Flächen unter seiner Bewirtschaftung auf den Einsatz von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat - auch auf sog. Nichtkulturflächen.

2.)    Private Unternehmen, die Aufträge vom Landkreis zur Pflege von Grün-, Sport- und Verkehrsraumflächen erhalten, werden entsprechend auf einen Verzicht von Glyphosat-haltigen Pestizide vertraglich verpflichtet. Bei laufenden Verträgen wird auf eine freiwillige Einigung hingewirkt.

3.)    Beim Abschluß neuer Pachtverträge für Landkreis-eigene landwirtschaftliche Flächen und bei der Verlängerung von Pachtverträgen werden die Grundsätze des  ökologischen Land- und Gartenbaus aufgenommen (Unterstützung von "bioRegio" des LMALF) aufgenommen, mit der sich der Pächter u.a. zum vollständigen Verzicht auf den Einsatz Glyphosat-haltiger Mitteln auf diesen Flächen verpflichtet. Diese Vorgabe wird auch bei Verträgen umgesetzt, die eine automatische Verlängerung für den Fall vorsehen, dass keine Kündigung erfolgt.

4.)    Landkreiseigene Einrichtungen, die Informations- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit privater Gartenpflege erbringen, weisen nachdrücklich daraufhin, dass der Kreis Passau den Einsatz Glyphosat-haltiger Mittel (wie z.B. Round up) ausdrücklich ablehnt und vermitteln den Zugang zu Informationsquellen hinsichtlich einer pestizidfreien Pflege von Haus- und Kleingärten bzw. zu ökologischen Bewirtschaftungsformen.

5.)    Der Landrat wird darüber hinaus dringend gebeten, seine guten Beziehungen zur Staatsregierung zu nutzen, um dort ein landesweites Verbot für die Anwendung von Glyphosat und Widerstand auf Bundesebene gegen die weitere Zulassung des Stoffes durch die EU zu erreichen.

Begründung:

Die Krebsforschungsagentur (IACR) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ht Glyphosat als "wahrscheinlich krebserregend beim Menschen" eingestuft. Die aktuelle Einstufung von Glyphosat durch die IACR bestätigt frühere Hinweise auf eine Kanzerogenität (krebserregende Wirkung) und Genotoxidität (Erbgutschädigung) des Wirkstoffs.

Im Gegensatz zum IACR haben das deutsche Bundesamt für Risikobewertung und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) den Stoff als "wahrscheinlich nicht krebserregend und erbgutschädigend" eingestuft.

Wie kommt es zu diesem Widerspruch? Während BfR und EFSA sich ausschließlich auf industriefinanzierte Studien stützen, die zudem nur den isolierten Wirktoff betrachten, hat die IARC auch unabhängige Studien herangezogen - darunter solche, die sich mit dem Endprodukt (z.B. dem Totalherbizid Roundup) beschäftigen. Diese Kombination aus Wirkstoff und Beistoffen gelangt schließlich in der Realität auf Boden und Pflanzen. Durch Wechselwirkungen der Stoffe können ganz andere gesundheitliche Auswirkungen hervorrufen werden.

6.)    Einige Bundesländer (NRW, NdrS, RhL-Pfalz,, Hessen und einige bayerische Kommunen) haben in Reaktion auf die IACR-Einstufung Erlasse gegen die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Glyphosat-Anwendungen auf Nichtkulturland  (u.a. im kommunalen Bereich) erlassen. Bereits 2013 hat sich schon der Bundesrat für ein Verbot Glyphosat-haltiger Herbizide für den Haus- und Kleingartenbereich ausgesprochen. Zudem haben in der Zwischenzeit einige Bau- und Gartenmarkt-Unternehmen wie toom, Hagebau, OBI und Bauhaus angekündigt, Glyphosat-Produkte (wie z. B. Roundup) aus ihrem Sortiment zu nehmen.

Doch es ist Vorsicht geboten: Die geplante Zulassung des Pestizid Glyphosat für weitere 10 Jahre in der EU widerspricht eklatant dem in der EU-Gesetzgebung verankertem Vorsorgeprinzip. Heute wurden schon in fast allen Gemüsesorten, aber auch im Getreide und Produkten daraus und selbst im Urin sowie im Blut von Menschen Glyphosat nachgewiesen. In einem mir vorliegenden Schreiben vom 5.12.2013 teilte das Bayer. Staatsministerium für Umwelt u. Verbraucherschutz bereits Folgendes mit:

"Glyphosat ist weltweit, aber auch in Deutschland, der am meisten eingesetzte Herbizidwirkstoff mit einem sehr breiten Einsatzbereich in der Land- und Forstwirtschaft, im Gartenbau, in Parkanlagen, bbei Bbahngleisen sowie in Haus- und Kleingärten.Innerhalb der letzten zehn Jahre hat sich der Umsatz hierzulande verdoppelt

(z.Zt. ca. 6.000 t - das sind ca. 40 % aller verkauften Herbizide!) Entsprechend wenig verwunderlich ist daher, dass Glyphosat in zunehmenden Maß in Oberflächengewässern und vereinzelt auch im Grundwasser gefunden wird."

Unserer Meinung nach sollte hier nicht wie schon bei anderen Chemikalien (PCB, DDT, Lindan, Atrazin, Asbest) solange zugewartet werden bis alle Zweifel 100%ig beseitigt sind, denn dann ist es zu spät. So sollten wenigstens wir auf kommunaler Ebene mit den begrenzten uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten vorsorgen und die Bevölkerung vor vermeidbaren Gesundheitsgefahren schützen.

Halo Saibold                                                            Eike Hallitzky

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Kategorie

Gesundheit | Umwelt

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