Bündnis 90/Die Grünen

Landkreis Passau

PSKW endlich ernsthaft untersuchen - Raumordnungsverfahren unterbrechen!

Dr. Anton Hubers Ausführungen im Kreistag zum geplanten Pumpspeicherwerk Riedl

28.02.11 –

A) Energiepolitisch

1)     Grundsätzlich: Wer, wie wir,  den Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE) will, braucht Speicher und zwar in jeder Form also auch Pumpspeicherkraftwerke (PSPW).

2)     Unglaubwürdig aber ist, wer den Bau von Riedl mit dem Ausbau der EE  begründet, gleichzeitig aber alles tut, um den Ausbau der EE zu verhindern zumindest aber zu bremsen, wie das E.ON, und Schwarz/Gelb in Berlin und München machen.

Wer Laufzeiten der AKW verlängert und entgegen dem mit der Stromwirtschaft ausgehandelten Ausstiegsvertrag auch die riskanten Uraltmeiler wie Isar 1 weiter am Netz lässt, verstopft die Netze mit Atomstrom und bewirkt dadurch dass EE-Anlagen vermehrt vom Netz genommen werden bzw. zu Lasten des Verbrauchers EE-Strom an der Börse verramscht wird, ja sogar Geld bezahlt wird, damit der überschüssige Strom abgenommen wird.

3)     Glaubwürdig wärenEON und Verbund AG, wenn sie ehrlich sagen würden, sie wollen das PSPW, weil das ein hervorragendes Geschäft wird, aber nicht, weil sie etwas für den Ausbau der EE machen wollen. Wäre E.ON wirklich für den Ausbau der EE, hätte EON beim Atomausstieg bleiben und das hoch riskante AKW Isar 1 sofort vom Netz nehmen müssen. Statt Pleinting abzureißen, müsste E.ON dort ein modernes Gaskraftwerk bauen. Genau solche Gaskraftwerke braucht man nämlich - schnell regelbare Spitzen- und Mittellastkraftwerke, die blitzschnell anspringen können, wenn Wind und Sonne ausfallen. Je mehr Strom aus EE wir nämlich haben, desto mehr Atomkraftwerke (AKW) und Braunkohlekraftwerke, die schwer regelbar rund um die Uhr Strom erzeugen, müssen vom Netz.

4)      Damit Riedl energiepolitisch Sinn macht, müsste durch Rücknahme der Laufzeitverlängerung und Wiedereinführung des Verbrauchsvorrangs für EE- Strom dafür gesorgt werden, dass EE-Strom  tatsächlich AKW-Strom und Braunkohlestrom ersetzen kann.

5)     Aber auch dann ist ein 300 MegaWatt (MW) PSPW Riedl nicht mehr als ein kleiner Beitrag zur Lösung des Speicherproblems.

Sie müssen sich die Zahlen vergegenwärtigen:

Wir haben zur Zeit in Deutschland PSPW-Kapazitäten von knapp 7000MW dazu kommen ohne Riedl knapp 1700 MW, die derzeit in Planung sind; aber wir rechnen schon bis 2020 mit über 50000 MW Solar und über 40000 MW Wind.

Also werden wir ohne Speicherkraftwerke in den Alpenländern + Skandinavien, Druckluftspeicher, chemische Speicher,  Wasserstoffspeicherung, Methanspeicherung und vor allem Lastmanagement etc. bei dem notwendigen zügigen Ausbau der EE ohnehin nicht auskommen.

Die Politik muss also erheblich mehr tun in Sachen Speicher: Genauso wie das EEG brauchen wir ein Speichergesetz, um neue, in Pilotanlagen bereits realisierte Formen der Speicherung zur Marktreife zu bringen.

6)     Aber nochmals: Unter der Voraussetzung, dass die Laufzeitverlängerung für AKW zurückgenommen und der Verbrauchsvorrang für EE-Strom wieder eingeführt wird, macht Riedl, wenn ich die energiepolitische Seite betrachte, für mich durchaus Sinn.

B) Naturschutzfachlich

 

Ganz entscheidend ist hier aber auch die naturschutzfachliche Seite:

Und die darf man nicht nur in Sonntagsreden preisen, sondern man muss sie bei anstehenden Entscheidungen berücksichtigen.

Bei den betroffenen FFH(Flora-Fauna-Habitat)-Schutzgebieten handelt es sich um einen der wertvollsten Naturräume, die wir besitzen.

Das Ergebnis vorweg: die im Raumordnungsverfahren (ROV) bisher vorgelegten Verträglichkeitsabschätzungen reichen aus meiner Sicht keinesfalls aus, dass der Kreistag hier seine Zustimmung erteilen kann.

Bereits die Untere Naturschutzbehörde hat klar herausgestellt, dass eine Realisierung des Projekts u.a. zwingend voraussetzt, dass die FFH- Verträglichkeit für die betroffenen FFH-Gebiete nachgewiesen werden.
Dass erhebliche Eingriffe vorliegen ist unstrittig.

Das vorliegende Projekt zeigt einmal mehr, dass die FFH-Verträglichkeitsprüfung, so wie das ja auch die EU vorsieht, entgegen der in Bayern immer noch üblichen, aus meiner Sicht rechtswidrigenPraxis, zwingend schon im ROV durchgeführt werden muss.

Wohin diese bayerische Praxis führt, zeigt exemplarisch das zum ROV vorgelegte Gutachten "..., Gewässerökologie und Fischerei". Zwar werden dort die massiven Eingriffe durchaus dargestellt:

Der Gutachter spricht von

- "nicht vermeidbaren Einsaugeffekten für Jungfische, Fischlarven etc. am Entnahmebauwerk"
- "Wasserstandsschwankungen, die aus gewässerökologischer Sicht negativ zu beurteilen sind"...
oder z.B davon dass es "zur Verödung eines hochwirksamen Areals" kommt.

Trotzdem kommt der Gutachter aber im Schlusssatz wunschgemäß ohne jede nähere Begründung zum Ergebnis:

"Bei Ausschöpfung von Optimierungsmöglichkeiten zur Reduktion der Wasserspiegelschwankungen und Realisierung von Ausgleichsmaßnahmen... seien die negativen gewässerökologischen Auswirkungen ausgleichbar."

Besonders interessant ist das Fischereiliche Ausgleichskonzept. Es existiert nämlich überhaupt nicht:

Der Gutachter nennt nur 3 mögliche Ebenen (S.69):

- Ausgleich durch Aufwertung der Habitatbedingungen für Fische

- Ausgleich durch Besatzmaßnahmen!

- Finanzieller Ausgleich!

Dass mit einem Ausgleich durch Besatzmaßnahmen oder einem finanziellen Ausgleich das bindende Verschlechterungsverbot mit Sicherheit nicht umschifft werden kann, sollte eigentlich jedem klar sein.
Die Regierung hat deshalb auch eine Nachbesserung verlangt.

Aber auch diese zwischenzeitlich erfolgte Nachbesserung hilft nicht weiter:Denn alle vom Gutachter konzipierten maximal möglichen Maßnahmen, um die zu erwartenden erheblichen Beeinträchtigungen durch die vom Speicherbetrieb verursachten Wasserstandsschwankungen auszugleichen sind ohnehin bereits auf Grund der europäischen WRRL-verpflichtend  umzusetzen und zwar bis 2015. Das gilt für das Umgehungsgewässer genauso wie für Habitatverbesserungen durch Kiesbänke, Flachufer etc. Was aber nach der WRRL bis 2015 ohnehin gemacht werden muss, kann uns jetzt nicht plötzlich als Ausgleichsmaßnahmen für Riedl verkauft werden. Alle diese Maßnahmen wurden nicht für die Kompensation der Auswirkungen des Speicherbetriebs konzipiert, sondern einzig und allein in Erfüllung der europarechtlichen Verpflichtungen. Es ist sogar umgekehrt so, dass die durch den Speicherbetrieb verursachten Wasserstandsschwankungen einen erheblichen Teil der Maßnahmen, die das Land Oberösterreich in Erfüllung der europarechtlichen Verpflichtungen nach der WRRL im Stauraum Aschach bereits verwirklicht hat, wieder entwerten würden.

Mit Recht hat deshalb die oö. Umweltanwaltschaft ebenso wie der Fischereibeauftragte der Regierung von Niederbayern die vorliegenden Projektunterlagen klar und deutlich als nicht raumverträglich eingestuft.

Eine Zustimmung kann nicht in Frage kommen, solange nicht belastbare echte Ausgleichskonzepte vorgelegt werden!

Das gilt nicht nur für die Eingriffe in die FFH-Gebiete Donau, sondern genauso für die Eingriffe in das FFH-Gebiet Donauleiten, die insbesondere - was die indirekten Projektauswirkungen betrifft - unzureichend ermittelt und bewertet wurden.

 

C) Fazit

1. Schon nach den derzeit vorliegenden unzulänglichen Unterlagen, die keineswegs ausreichen, um alle Beeinträchtigungen erfassen und bewerten zu können, ist es offensichtlich, dass es zu erheblichen Beeinträchtigungen kommt.
Es müssen deshalb "zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses vorliegen", damit das Projekt trotzdem zugelassen werden kann. Die Gewinninteressen von EON und der Verbund AG reichen dafür sicher nicht.

Aber auch wenn zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses vorliegen würden, und das wäre der Fall, wenn die Laufzeitverlängerung zurückgenommen wird und man endlich tatsächlich konsequent auf den Ausbau der EE setzt, müssen zumutbare Standort- und Ausführungsalternativen geprüft werden.

Dass das bisher nicht in ausreichendem Maß geschehen ist, hat schon die Untere Naturschutzbehörde festgestellt. Bezeichnenderweise hat sich im übrigen die Staatsregierung geweigert, ein Kataster für mögliche PSPW-Standorte in Auftrag zu geben.

 

2. Wenn eine ordnungsgemäße Alternativenprüfung nachgeholt werden und positiv für das Projekt ausfallen sollte, kann eine Genehmigung weiter nur dann erteilt werden, wenn durch die festzulegenden Ausgleichsmaßnahmen sichergestellt ist, dass im Ergebnis keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der betreffenden Lebensräume und Arten eintritt. Das was derzeit in diesem Zusammenhang vorgestellt wurde, reicht auch nicht annähernd aus!

Für mich kann es deshalb heute nur ein Ergebnis geben: Das ROV muss unterbrechen werden. Statt dessen ist ein runden Tisch einzurichten, in dem alle notwendigen Fakten, Vorbehalte etc. auf den Tisch kommen und bei dem auch die m.E. zu Unrecht angeführten Pro-Argumente: Das PSPW als angebliche Chance für den Tourismus und die vom Ifo-Institut behaupteten wirtschaftlichen Vorteile für die Region einer echten Prüfung unterzogen werden.

Kategorie

Umwelt

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