Bündnis 90/Die Grünen

Landkreis Passau

Name, Adresse – wer kann meine Daten einsehen?

Welche Daten wie und an wen herausgegeben werden – Grüne monieren: Vier Gemeinden schickten Wählerdaten unverschlüsselt

26.06.21 –

In drei Monaten ist Bundestagswahl und die Parteien bringen sich in Stellung: Sie werben um das höchste Gut der Bürger, ihre Stimme. Dazu flattert bald wieder Wahlwerbung in die Briefkästen, teils als Postwurfsendung, teils mit gezielten Anschreiben. Auch die Landkreis-Grünen haben dazu die Adressen von Erstwählern im Passauer Land bei den einzelnen Gemeinden abgefragt – und Lücken bei der Sicherheit der Datenübertragung festgestellt, wie Kreisvorsitzender Dirk Wildt in einer Pressemitteilung moniert. Welche Vorschriften es dabei gibt, welche Daten die Kommunen über ihre Bürger an wen herausgeben, ob und wie man das verhindern kann, hat die PNP am Landratsamt nachgefragt.

Zwei Bereiche der Datenübermittlung

"Welche personenbezogenen Daten das Einwohnermeldeamt über Bürger an wen herausgeben darf, ist genau geregelt", erklärt Landratsamtssprecher Werner Windpassinger. Generell unterscheide man in zwei Bereiche der Datenübermittlung. "Ein Bereich ist die Datenübermittlung im automatisierten Verfahren an öffentliche Stellen wie das Finanzamt, Gerichte oder Rentenversicherungsträger. Dabei wird eine Auskunft über alle vorhandenen Daten einer Person erteilt, darauf kann man keinen Einfluss nehmen", so der Sprecher.

Dann gibt es noch die einfache Melderegisterauskunft: "Sie umfasst die gespeicherten Daten einer Person wie Name, Vorname, akademischer Grad und die Anschrift und kann von Inkassobüros, Erbermittlern, Ahnenforschern oder für sonstige Zwecke wie Vereinsjubiläen oder Klassentreffen abgefragt werden, wobei man hier den genauen Zweck angeben muss", sagt Windpassinger.

 

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Sofern man vorher nicht widersprochen hat, dürfen sechs Monate vor einer Wahl in diesem Zusammenhang Namen und Anschriften von Bürgern auch an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen herausgegeben werden, die Geburtsdaten jedoch nicht. "Diese Daten müssen dann innerhalb eines Monats nach der Abstimmung gelöscht werden", sagt Windpassinger.

"Neben anderen Parteien haben auch die Grünen bei den Landkreis-Gemeinden um die Adressen von Erstwählern gebeten, weil sie diese vor der Bundestagswahl persönlich anschreiben wollen", teilt Kreisvorsitzender Dirk Wildt mit. "Bislang haben 17 Gemeinden die gewünschten Daten über einen abhörsicheren Download und zwei Gemeinden in mit Passwort geschützten Dateien zur Verfügung gestellt. In vier Fällen wurden uns die Daten jedoch ohne jeden Schutz per E-Mail gesendet", sagt Wildt.

Für ihn ist das so nicht hinnehmbar: "Ich bin ein wenig erschrocken, dass die öffentliche Verwaltung Adressdaten von unseren Bürgern quasi wie auf einer großen Postkarte durch die Gegend schickt."

Sensible Daten sind sicher vor Missbrauch zu übermitteln, bestätigt Windpassinger. "Was die Weitergabe solcher Daten betrifft, gibt es zwar keine Vorschriften zur konkreten Form, aber zu den Anforderungen gemäß der Datenschutzgrundverordnung." Das heißt: "Die Datei sollte in einer Form verschickt werden, in der sie nicht mehr verändert werden kann", so Windpassinger. Allerdings seien die Gemeinden in der Regel so kooperativ, ein Dateiformat zu verwenden, das die Parteien für ihre Serienbriefe nutzen können. Seines Wissens habe auch der Grünen-Kreisverband dies so gewünscht. "Außerdem muss die Datei passwortgeschützt sein. So wird es in der Praxis auch gehandhabt." Eine weitere Möglichkeit sei der Download über einen gesicherten Zugang.

Sprecher der Bürgermeister findet: "Miserabler Stil"

Eine der Gemeinden, die den Grünen die Bürgerdaten unverschlüsselt geschickt hatten, hätte ihren Fehler selbst bemerkt, "der Datenschutzbeauftragte hat sich entschuldigt", schreibt Wildt in der Mitteilung. Die Bürgermeister der anderen drei Gemeinden seien von ihm informiert worden, "dass personenbezogene Daten über das Internet nur verschlüsselt versendet oder über abhörsichere Kanäle zur Verfügung gestellt werden dürfen". Zwei Gemeinden hätten bereits geantwortet, ein solcher Fehler werde sich nicht wiederholen.

Um welche Gemeinden es sich gehandelt hat, verrät Wildt nicht. Indes haben die Übermittlungspannen und die Tatsache, dass der Grünen-Kreisvorsitzende dies öffentlich gemacht hat, unter den Landkreisbürgermeistern bereits die Runde gemacht. Wenig Verständnis für Wildts Vorgehen zeigt Aidenbachs Bürgermeister Karl Obermeier (CSU), Vorsitzender im Kreisverband des Gemeindetags und damit Sprecher seiner Amtskollegen im Landkreis: Er bezeichnet die Pressemitteilung der Grünen als "entlarvend für einen miserablen Stil". Erst bei den Gemeinden um entsprechende Daten anzufragen, um dann "eine Skandalmeldung zu fabrizieren, ist schon eine neue Qualität schlechten Benehmens", sagt er dazu. Sollte es zu einer Übertragung der Daten in mangelhafter Form gekommen sein, so sei dies "ein Fehler, keine Frage", gibt der Sprecher der Bürgermeister unumwunden zu. Da aber der Grünen-Kreisvorsitzende es nicht dabei belassen habe, die Gemeinden "im kollegialen Stil darauf hinzuweisen", habe er sich "als das gezeigt, für was wir in Bayern einen Namen haben: als Schiaghaferl", findet Obermeier.

Die neue Datenschutzgrundverordnung habe übrigens am grundsätzlichen Prozedere nichts geändert: "Die Bestimmungen im Melderecht waren seit jeher auf den bestmöglichen Schutz der Bürger ausgelegt, im Zuge der neuen Datenschutzbestimmungen gab es keine nennenswerten Ergänzungen", so Windpassinger.

Und was kann ich tun, wenn ich nicht will, dass meine Daten weitergegeben werden? "Natürlich gibt es die Möglichkeit, die Datenweitergabe zu verhindern, und zwar durch eine individuell adressierte Übermittlungssperre etwa an Parteien, Kirchen, Adressverlage und so weiter", erklärt Windpassinger (siehe Kasten). Eine Übermittlungssperre kann man kostenlos und ohne Angabe von Gründen über einen formlosen Antrag bei der Gemeinde erwirken. Achtung: Sie wird nur bei der Gemeinde eingetragen, bei der man der Datenübermittlung widersprochen hat.

Daneben gibt es noch die Auskunftssperre. "Die reicht allerdings viel weiter und ist wie ein großes Schloss vor den eigenen Daten – außer für Polizei, Finanzbehörden etc.", sagt Windpassinger. "Für eine Auskunftssperre müssen triftige Gründe gegenüber der Meldebehörde glaubhaft gemacht werden, wie Gefahr für Leib und Leben, Stalking und derartiges. Die Sperre wird erst eingetragen, wenn die Überprüfung der Angaben durch die Gemeinde die angeführte Gefahr bestätigt hat." Hat jemand mehrere Wohnungen, werden die zuständigen Meldebehörden über die Auskunftssperre informiert.

Wie viele Landkreisbürger von ihrem Recht auf Sperrung ihrer Daten Gebrauch machen, kann man seitens des Landratsamts nicht genau beziffern, "allerdings ist der Trend eindeutig: Die Zahl der Bürger, die der Übermittlung ihrer Daten widersprechen, nimmt jedes Jahr zu", so Windpassinger.

Quelle: Passauer Neue Presse vom 23.06.2021
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Kategorie

Wahlen

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