Bündnis 90/Die Grünen

Landkreis Passau

Maut-Ausweichverkehr nicht bekannt

MdL Toni Schuberl hakt wegen Autobahnkreuz nach – Ministerium sieht keinen Handlungsbedarf

15.05.21 –

"Es darf am Ende nicht dazu kommen, dass zwischen Autobahn und Staatsstraße eine dritte Straße als weitere Umgehung geplant wird, bloß weil sich die Staatsregierung weigert, ein Schild aufzustellen", schreibt Grünen-MdL Toni Schuberl in einer Pressemitteilung. Gemeint ist die künftige Verkehrslenkung im südlichen Landkreis, wenn das Autobahnkreuz A3/A94 fertiggestellt ist. Zu dem Großprojekt und seinen Folgen für die Region hatte Schuberl eine Anfrage an die Staatsregierung gestellt. Nun liegt die Antwort vor.

Neuburger klagen über Verkehrsbelastung

"Interessant ist, dass die bisher immer wieder ins Spiel gebrachte Grenzkontrollstelle nun anscheinend endgültig vom Tisch ist", schreibt Schuberl. "Die geplanten Raststationen seien nicht für solche Kontrollen geeignet, andere sind nicht geplant", habe ihm Bayerns Verkehrsministerin Kerstin Schreyer (CSU) mitgeteilt.

Neben der Grenzkontrolle interessierte Schuberl auch die Perspektive für die Anrainer-Gemeinden im Landkreis Passau. Vor allem die Neuburger klagen schon jetzt über die Verkehrsbelastung. In München scheint man das Problem nicht zu sehen, wie Schuberl berichtet: "Dass die Staatsregierung weiterhin behauptet, es gebe keinen Maut-Ausweichverkehr durch Neuburg, ist nicht nachvollziehbar. (...) Auf dieser falschen Annahme gründet die Verweigerung des Bauamts, Verkehrsbeschränkungen für Neuburg zu beschließen. Hier muss endlich nachgebessert werden." Zum Beispiel mit dem eingangs erwähnten Schild.

 

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Im Zuge des Neubaus der A94 wird an der A3 die derzeitige Anschlussstelle Pocking zum Autobahnkreuz ausgebaut. "Die Verkehrsbeziehungen östlich der A3, insbesondere auf der B512, werden im Wesentlichen wie bisher geführt und nicht geändert", erläutert das Ministerium die aktuellen Planungen. Aufgrund des neuen Autobahnanschlusses sei eine Anpassung der wegweisenden Beschilderung erforderlich, doch "weitergehende Maßnahmen sind derzeit nicht geplant".

Auf Schuberls Anfrage, wie sich der Verkehr auf der Kreisstraße PA15 und der St2110, insbesondere zwischen Mittich und Hartkirchen, durch die A94 verändern wird, verweist das Ministerium auf eine Verkehrsuntersuchung von Prof. Dr.-Ing. Kurzak vom 22. September 2015. Verglichen werden die Verkehrszahlen des Jahres 2012 mit den Prognosen für 2030 mit und ohne Autobahnkreuz (siehe Kasten). Das Ministerium schließt: "Der Bau der A94 hat keinen spürbaren Einfluss auf das Verkehrsaufkommen der Kreisstraße PA15, die im Wesentlichen nur den innergemeindlichen Verkehr aufnimmt. Zudem ist die hölzerne Rottbrücke zwischen Neuhaus und Mittich in Gewicht und Breite beschränkt." Einen Anlass für weitere Maßnahmen sieht München nicht, "da die Verkehrsbelastung nur unwesentlich steigt oder sich gar reduziert". Das Straßennetz östlich der A3 einschließlich der B512 könne wie bisher genutzt werden, heißt es auf die Frage, ob es für den landwirtschaftlichen Verkehr weiterhin möglich sein werde, die Bundesstraße zwischen Neuhaus und Mittich zu nutzen.

Zu etwaigen Maßnahmen gegen Maut-Ausweichverkehr verweist das Ministerium auf die Gesetzeslage: "Grundsätzlich ist gemäß Paragraf 1 Absatz 4 Bundesfernstraßenmautgesetz das Bundesverkehrsministerium ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats die Mautpflicht auf genau bezeichnete Abschnitte von Straßen nach Landesrecht auszudehnen, wenn dies zur Vermeidung von Maut-Ausweichverkehren oder aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs oder wegen ihrer Funktion zur Verknüpfung von Schwerpunkten des weiträumigen Güterkraftverkehrsaufkommens mit dem Bundesfernstraßennetz gerechtfertigt ist." Dazu müsse das jeweilige Bundesland einen Antrag beim Bundesverkehrsministerium stellen und begründen.

Neuer Autobahnparkplatz ist nicht geplant

Die B 512 bei Neuhaus am Inn sei für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen bereits bemautet. Außerdem sei auf der B512 und der St2110 laut dem "Bericht zum Maut-Ausweichverkehr nach der Einführung der Lkw-Maut auf Bundesstraßen im Juli 2018" der Bundesanstalt für Straßenwesen vom 4. März 2020 "keine relevante Veränderung der Verkehrsnachfrage von Fahrzeugen über 7,5 Tonnen" bekannt. Daher, so das Ministerium, sei ein Antrag auf Ausdehnung der Mautpflicht "nicht begründbar". Ebenso wenig kämen aus heutiger Sicht straßen- oder verkehrsrechtliche Beschränkungen in Betracht.

Neben der Verkehrsbelastung in Neuburg ist auch die Grenzkontrolle an der Autobahn ein Dauerthema im Landkreis Passau. Im Neubauabschnitt der A94 zwischen Kirchham und Pocking ist nördlich von Waldstadt für jede Fahrtrichtung eine unbewirtschaftete Rastanlage geplant. "Der Standort ist aufgrund der Entfernung zum nächsten Grenzübergang für die Durchführung temporärer Grenzkontrollen nicht geeignet", schreibt das Ministerium auf Nachfrage Schuberls. An der A3 ist kein neuer Autobahnparkplatz geplant.

Quelle: Passauer Neue Presse vom 12.05.2021
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Kategorie

Verkehr

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