Bündnis 90/Die Grünen

Landkreis Passau

Klärungsbedarf in Albersdorf

9000 Tonnen teerhaltigen Materials wurden unter Kfz-Betriebsgelände verbaut

14.05.19 –

Schlummert im Albersdorfer Gewerbegebiet unter dem Gelände eines Kfz-Betriebs ein Umweltrisiko? Diese Frage stellen sich Anwohner und die Grünen-Kreisrätin Halo Saibold. Sie schickte ihre Anfrage diese Woche ans Landratsamt Passau. Anlass zur Sorge geben ihr 9000 Tonnen teerhaltiger Straßenaufbruch, der 2014 auf dem Firmengelände verbaut wurde – von einem Unternehmer, der Anfang April vor dem Landgericht Passau wegen illegalen Umgangs mit solchem Material verurteilt wurde. Unter den Fällen, die in der Anklage aufgeführt waren, befand sich auch die Baustelle in Albersdorf.

Wie heikel der Umgang mit teerhaltigem Material sein kann, zeigte der Fall, der als "Hutthurmer Teer-Skandal" überregional bekannt wurde: Ein Landwirt aus Hutthurm ließ sich vom genannten Teer-Recycler im Jahr 2009 gut 10000 Tonnen davon liefern, und den Großteil in sein Fahrsilo einbauen. Doch Teer ist riskant: Er enthält polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, kurz PAK, die teils als krebserregend gelten. Weil der Einbau des Materials im Landwirtschaftsbetrieb illegal und unsachgemäß erfolgte, außerdem der Landwirt Insolvenz anmeldete, war es schließlich vor allem der Landkreis Passau, der den Teer ausbauen und entsorgen ließ – für 1,4 Millionen Euro. Das Gelände ist bis heute nicht vollständig saniert.

2017 dann wurde klar: Allein im Landkreis Passau gibt es 16 Einbaustellen, an denen derselbe Recyclingbetrieb teerhaltiges Material angeliefert, gelagert und verbaut hat. Vor allem die Lagerung erfolgte oft ohne ausreichende Sicherung des giftigen Teers. Unter den 16 Einbaustellen befindet sich, wie nun bekannt wurde, auch das Firmengelände des Kfz-Betriebs in Albersdorf.

Die Baustelle ist dem Landratsamt bestens bekannt, auch der Umstand, dass dort teerhaltiger Straßenaufbruch verbaut wurde. Das ist in Gewerbe- und Industriegebieten auf Verkehrsflächen (etwa Straßen oder Parkplätzen) zulässig, wenn der Teerbruch vor dem Einbau gebunden und danach mit einer wasserundurchlässigen Schicht versiegelt wird. Dafür ist nicht mal eine Genehmigung nötig – trotzdem trat das Landratsamt auf den Plan.

Auf PNP-Anfrage schreibt die Behörde dazu: "Die Baumaßnahme im Industriepark Albersdorf erfolgte 2014, also bereits in einer Zeit, in der durch den Fall Hutthurm hohe Sensibilität herrschte. Von Seiten des Landratsamtes wurde daher der Einbau des Materials vor Ort begleitet. Sowohl dieser Augenschein als auch die vom Bauherren vorgelegten fachplanerischen Stellungnahmen geben keine Hinweise auf einen unsachgemäßen Einbau."

Allerdings ist die Prüfung noch nicht abgeschlossen. Das Landratsamt hatte von allen 16 betroffenen Bauherren Gutachten angefordert, die klären sollten, ob das teerhaltige Material ordnungsgemäß verbaut wurde. Handlungsbedarf habe sich daraus bislang keiner ergeben, sagt das Landratsamt. Auch für den Standort im Industriepark Albersdorf sei ein neuerliches Gutachten – von einem anderen Sachverständigen – verlangt worden, das bereits vorliege. "Es ist allerdings noch unvollständig, da Teile der benötigten Informationen laut Gutachter noch bei der Staatsanwaltschaft liegen", schreibt das Amt. "Sollte das vollständige Gutachten andere Erkenntnisse bringen, werden dem Bauherren entsprechende Nachbesserungen auferlegt."

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrer Anklage gegen den Teer-Recycler angeführt, dass in Albersdorf von Juli bis Dezember 2014 mindestens 9000 Tonnen Teerbruch angeliefert und von Oktober bis Dezember verbaut wurden. Dies sei "teilweise gefährlicher Abfall mit einer PAK-Belastung von bis zu 3500 Milligramm pro Kilogramm" gewesen, hieß es in der Anklage. Dem Landratsamt liegen nach eigenen Angaben bis dato PAK-Werte von höchstens 800 vor; bei 1000 liegt der Grenzwert für gefährlichen Abfall.

Dieses Detail aus der Anklageschrift sorgt nun im Umfeld des Kfz-Betriebs für Unruhe, wie aus Anwohnerkreisen zu hören ist. Denn im vergangenen Jahr sei "riechendes, braunes Sickerwasser" aus Richtung des Firmengeländes in den angrenzenden Hofkirchner Ortsteil Pirka und ins dortige Regenrückhaltebecken geronnen. Anwohner meldeten dies der Vilshofener Stadtverwaltung, diese wiederum bat den Kfz-Betrieb um Aufklärung. Wie Bürgermeister Florian Gams auf PNP-Anfrage erklärt, habe die Firma Wasserproben untersuchen lassen und das Gutachten per E-Mail ans Rathaus geschickt. Die Proben seien unbedenklich gewesen. Dem Hinweis sei "sehr ernsthaft nachgegangen" worden, versichert Gams, der sich den Fall jedoch nun, angesichts der Erkenntnisse der Gerichtsverhandlung, noch einmal ansehen will.

Schon 2014 hatte der Vilshofener Bürgermeister ein Auge auf die Baustelle im Albersdorfer Industriepark geworfen. Zusammen mit Hofkirchens Bürgermeister Willi Wagenpfeil ließ sich Gams damals vor Ort erklären, wie der Straßenaufbruch verarbeitet wird. Das Material werde gebunden, die Fläche anschließend mit Asphalt versiegelt, wurde ihnen erklärt. Damit gaben sich beide zufrieden – und mussten es auch.

"Es gibt keine Genehmigungspflicht für den Einbau von teerhaltigem Material", ärgert sich Gams, der den Gesetzgeber in der Pflicht sieht, nachzubessern. Und damit ist er nicht allein. Aus dem Landratsamt heißt es: "Landrat Franz Meyer erneuert seine Forderung, dass zumindest der Einbau durch private Bauherren nicht mehr möglich sein sollte."

Die PNP hat auch eine Anfrage an den betroffenen Kfz-Betrieb gerichtet. Die Firma werde nächste Woche eine Stellungnahme abgeben, wie ein Sprecher mitteilte.

Quelle: Passauer Neue Presse vom 11.05.2019
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Kategorie

Umwelt

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