Bündnis 90/Die Grünen

Landkreis Passau

Hier unterschreiben - damit das AKW "Isar1" sicher vom Netz geht!

Das Atomkraftwerk Isar 1 soll abgerissen werden

11.04.14 –

Wie so oft bei diesen Projekten leidet die unrentable Schlussphase stark unter dem Druck der Ökonomie und der Kostensparer. Da kann der Strahlenschutz für die Beschäftigten und die Anwohner schnell unter die Räder kommen. 
Um Schlimmes zu verhindern haben wir eine Sammeleinwendung erstellt, die hier als pdf downloadbar ist: einfach ausdrucken, unterschreiben, verteilen - und bis 12. Mai an unsere niederbayerische Abgeordnete Rosi Steinberger (Regierungsstraße 545, 84028 Landshut) senden!

 

 

 

Einwendungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens  

zu Stilllegung und Abbau des Atomkraftwerks Isar 1 

 

 

Ich begrüße ausdrücklich die endgültige Abschaltung des Atomkraft- 

werks Isar 1. Durch die geplante Vorgehensweise beim Abbau sehe 

ich meine Rechte auf körperliche Unversehrtheit und den Schutz 

meines Eigentums bedroht. Daher erhebe ich die folgenden  

Einwendungen: 

 

 

1. Die Strahlenbelastung durch alle mit Stilllegung und Abbau des 

Atomkraftwerkes Isar 1 verbundenen Tätigkeiten muss so gering 

wie möglich gehalten werden. Das Strahlenminimierungsgebot 

ist in allen Punkten anzuwenden. 

 

2. Vorrangig müssen die ca. 1700 Brennelemente, die immer noch 

im schlecht geschützten Abklingbecken lagern, umgelagert  

werden. 

 

3. Stilllegung und Abbau müssen umfassend im Genehmigungs- 

verfahren festgelegt werden und dürfen nicht in ein späteres 

"Aufsichtsverfahren" vertagt werden. Für weitere Genehmigungs- 

verfahren ist eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung vorzusehen. 

 

4. Solange sich Brennelemente im Reaktorgebäude befinden, dür- 

fen Stilllegungs- und Abbaumaßnahmen ausschließlich außer- 

halb des Kontrollbereichs durchgeführt werden. 

 

5. Der radiologische Zustand der Anlage muss in Form von Konta- 

minations- und Aktivierungskataster vor Beginn der Stilllegung 

mit Hilfe von Messungen und Rechnungen (für die nicht zugäng- 

lichen Bereiche) ermittelt werden. 

 

6. Die vom Betreiber angestrebte möglichst rasche "Entlassung aus 

dem Atomrecht" und die Kostenminimierung dürfen beim eigent- 

lichen Rückbau nicht an erster Stelle stehen. Vorrang muss der 

Strahlenschutz für die Beschäftigten und die in der Umgebung 

des Atomkraftwerks lebenden Menschen haben.  

 

7. Da auch der "freigemessene" Abfall nicht frei von radioaktiven 

Stoffen ist, darf er nicht in der Region Landshut oder anderswo 

verteilt werden, sondern ist einer geordneten Lagerung und Ent- 

sorgung zuzuführen. 

 

8. Beim Abbau darf es nicht zu Vermischungen zwischen höher ra- 

dioaktiv belastetem Material und geringer belastetem Material 

kommen, um damit mehr Abfall als ungefährlichen ("freigemes- 

senen") Müll deklarieren zu können.  

 

9. Die Belastung durch Atomtransporte ist weitgehend zu vermei- 

den. 

 

10. Die im Sicherheitsbericht dargestellte Störfallanalyse ist nicht 

konservativ (d. h. sie deckt nicht alle möglichen Unfälle ab) und 

ist nicht vollständig. 

 

11. Es ist eine Alternativenprüfung durchzuführen, ob die Stilllegung 

mit einem "Sicheren Einschluss" oder durch "Sofortigen Abbau" 

erfolgen soll. 

 

12. Die ausgelegten Unterlagen (Sicherheitsbericht und Umweltver- 

träglichkeitsstudie) sind unvollständig, da sie z. B. keine Abbau- 

reihenfolge für Komponenten oder Räume enthalten. 

 

Kategorie

Atomkraft | Energie

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