Bündnis 90/Die Grünen

Landkreis Passau

Grüne scheitern mit Teer-Antrag im Landtag

Verbot für private Wiederverwertung gefordert - Auch Passauer Landrat will strengere Regeln – CSU stimmt dagegen

16.03.17 –

"Der bayerische Landtag hat wieder eine große Chance vertan", beginnt eine Pressemitteilung von Rosi Steinberger. Die Grünen-Abgeordnete im Landtag hatte mit ihrer Fraktion abermals den Antrag eingebracht, die Abgabe von pechhaltigem Straßenaufbruch an Private zu verbieten. In der Begründung verwiesen die Grünen auf den "Skandal in Hutthurm", wo 2009 tausende Tonnen Teerbruch auf dem landwirtschaftlichen Anwesen von Werner Malz verbaut wurden.

Der Fall Malz zeige: "Die derzeitige Praxis gibt Anlass zur Sorge", heißt es im Antrag. Darin fordern die Grünen, dass die Wiederverwertung von Teer der öffentlichen Hand vorbehalten sein soll. Ein Einbau soll nur in Verkehrsflächen und bei erwiesener Unbedenklichkeit erfolgen. Er soll zudem lückenlos dokumentiert werden. Der Landtag lehnte dies mit 81:46 Stimmen bei 16 Enthaltungen ab.

"Alle Bundesländer haben eine derartige Regelung getroffen, nur Bayern nicht", beklagt Rosi Steinberger, "dabei zeigt das Beispiel Hutthurm, wie so eine Regelung schiefgehen kann. Das Umweltministerium ist der Meinung, dass das Vorhandensein von Merkblättern ausreichend ist", empört sich Steinberger. "Besonders traurig" findet sie es, dass auch Abgeordnete aus dem Passauer Raum den Antrag abgelehnt haben. "Verantwortung für die Region sieht anders aus", findet Steinberger.

Mit Nein gestimmt haben die CSU-Abgeordneten Dr. Gerhard Waschler und Walter Taubeneder. Auf PNP-Nachfrage erklärt Waschler: "Die CSU-Fraktion hat sich einstimmig für eine Ablehnung ausgesprochen." Inhaltsgleich sei dieser bereits 2012 und 2014 gestellt und abgelehnt worden. Waschler teilt die Ansicht des Ministeriums: "Bei Einhaltung der Anforderungen des einschlägigen LfU-Merkblatts ist eine Verwertung von pechhaltigem Straßenaufbruch problemlos möglich." Unabhängig davon werde man gerade mit Blick auf den Sachverhalt in der Region Passau "die weitere Entwicklung genau beobachten".

Walter Taubeneder sagt: "Wir wollen kein grundsätzliches Verbot aussprechen – immerhin ist die Behandlung von pechhaltigem Straßenaufbruch in Bayern bereits geregelt. Diese Regelung gilt es natürlich auch einzuhalten. Weitere Vorschriften sind schon allein im Sinne einer Entbürokratisierung nicht notwendig". Außerdem sei die CSU keine Verbotspartei und setze auf den verantwortungsvollen Umgang mit dem Eigentum.

SPD-Abgeordneter Bernhard Roos sieht es anders; er stimmte für den Antrag. Hutthurm sei ein "Riesenskandal" und eine bessere Kontrolle der Teerverwertung durch die Behörden sinnvoll. Und er hat Hoffnung, dass sich etwas ändert: "Ich bin sicher, dass die CSU reagieren wird, es dauert nur seine Zeit."

Mit scharfer Kritik reagiert Grünen-Kreisrat Toni Schuberl auf das Abstimmungsverhalten der CSU. Er deutet dies so, "dass Sie die skandalösen Zustände, wie sie im Fall Hutthurm bestanden, in Ordnung finden und durch Ihre Abstimmung dies auch in Zukunft möglich machen möchten", schreibt er an Taubeneder und Waschler. Auch an Landrat Franz Meyer, Mitglied im CSU-Vorstand, wendet er sich: Meyer habe ihm zugesagt, sich in der Partei für strengere Regeln stark zu machen.

Auch im Landratsamt Passau hofft man auf Nachbesserungen durch den Gesetzgeber in München. So erwarte der Landrat langfristig eine Lösung im Sinne der bestmöglichen Kontrolle, sagt Pressesprecher Werner Windpassinger, denn die Erfahrungen im Landkreis zeigten: "Es ist durchaus Regelungsbedarf da."

Quelle: Passauer Neue Presse vom 15.03.2017
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Kategorie

Gesundheit | Umwelt

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