Bündnis 90/Die Grünen

Landkreis Passau

Grüne: Mehr Geld für Schwimmbäder

Fraktion stellt Antrag: Kreistag soll auf Staatsregierung Druck machen

09.08.19 –

Viele bayerische Schwimmbäder sind in die Jahre gekommen und benötigen dringend Sanierungen – so auch im Landkreis Passau. Zwar hat die bayerische Staatsregierung jetzt ein Sonderprogramm für Schwimmbadförderung für die Jahre 2019 und 2020 aufgelegt, über das bayerische Schwimmbadsanierungen mit jährlich 20 Millionen unterstützt werden. Viel zu wenig, findet der Grünen-Fraktionsvorsitzende Eike Hallitzky und hat einen Antrag an den Passauer Kreistag gestellt. Er will, dass der Kreistag einen Forderungskatalog an die bayerische Staatsregierung schickt.

"Angesichts eines bayernweiten Sanierungsbedarfes von über eine Milliarde Euro ist das beschlossene Fördervolumen von 20 Millionen Euro jährlich noch weniger als der Tropfen auf dem heißen Stein", findet Hallitzky. Die Forderung der Grünen deshalb: Die Staatsregierung soll dazu aufgefordert werden, die Kommunen beim Bau, Erhalt und Unterhalt ihrer Bäder und Seen unkomplizierter, umfangreicher und nachhaltiger zu unterstützen. Alle Schüler sollen in der Grundschule schwimmen lernen – dies soll durch die verbindliche Vorgabe, dass alle Kinder das "Jugendschwimmabzeichen in Bronze" erwerben müssen, erreicht werden. Es soll Rechtssicherheit für die Kommunen bei dem Betrieb von Schwimmstätten hergestellt werden. Kommunen sollen außerdem bei der Finanzierung von Aufsichtspersonal unterstützt werden.

Hallitzky bezeichnet Schwimmen als eine Kulturtechnik – "die tragischerweise immer weniger junge Menschen in Deutschland beherrschen", wie er es formuliert. "Unser Ziel muss es deshalb sein, dass möglichst viele Menschen im Landkreis sicher schwimmen können. Dafür brauchen wir auch in Zukunft ausreichende Schwimmflächen und Übungsmöglichkeiten", so der Grünenpolitiker weiter. "Zudem brauchen unsere Städte und Gemeinden Rechtssicherheit beim Betrieb ihrer Schwimmstätten", heißt es in der Resolution. Laut einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes, das 2019 in Kraft trat, können Kommunen für Unfälle an "künstlich aufgestellten Einrichtungen" an Badeseen in Haftung genommen werden. Beispiele für den Landkreis Passau finden sich etwa in Rotthalmünster oder am Rannasee. "Dafür benötigen Kommunen Personal, das rar und aus eigener Kraft kaum zu finanzieren ist", so Hallitzky. Deshalb soll der Freistaat die Kommunen bei der Finanzierung unterstützen.

Quelle: Passauer Neue Presse vom 07.08.2019
Wir danken der PNP für die freundliche Genehmigung der kostenlosen Nutzungsrechte auf unserer Website.

Im Landratsamt hat man den Antrag zur Kenntnis genommen. "Nach der Sommerpause wird sich entscheiden, wie der Antrag weiter behandelt wird", heißt es aus dem Amt. 

Kategorie

Bildung

Keine Neuigkeit und Veranstaltung versäumen?

Diese Website ist gemacht mit TYPO3 GRÜNE, einem kostenlosen TYPO3-Template für alle Gliederungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TYPO3 und sein Logo sind Marken der TYPO3 Association.