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11.01.17 –
Der Fall Werner Malz beschäftigt Behörden und Gerichte seit Jahren und tut dies weiterhin. Doch der Bauer aus Hutthurm ist nicht der einzige, der den als krebserregend geltenden pechhaltigen Straßenaufbruch verbauen ließ. Landtagsabgeordnete Rosi Steinberger (Grüne) stellte eine Anfrage, die nun vom Umweltministerium beantwortet wurde. Darin aufgelistet sind 16 Flächen im Landkreis, auf denen Teer benutzt wurde – meist von Privaten, aber auch eine Straße des Marktes Hutthurm ist dabei.
Wiederverwertung von Teer ist erlaubtÜber die verbauten Mengen kann das Ministerium keine Angaben machen, fest stehe jedoch: "Im Zuge der Ermittlungen durch die zuständige Kriminalpolizei-Inspektion Passau und auch im Zuge der Recherchen durch das Landratsamt Passau ergab sich, dass der tatsächlich erfolgte Einbau von pech-/teerhaltigem Straßenaufbruch regelmäßig nicht mit den von der Baufirma vor Beginn der jeweiligen Baumaßnahme angekündigten beabsichtigten Mengen übereinstimmte."
Die Wiederverwertung von pechhaltigem Straßenaufbruch ist in Bayern nicht untersagt, vorausgesetzt es werden bestimmte Vorgaben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt eingehalten. Ob dies in den genannten 16 Fällen so war, sollen Gutachten klären, die das Landratsamt von den Bauherren angefordert hat. Ohne Gutachten sind die Informationen bislang dürftig, denn "eine brauchbare Dokumentation durch den jeweiligen Bauherrn oder die Baufirma ist nur in Einzelfällen erfolgt. Das Landratsamt war nicht verpflichtet, eine Dokumentation vorzunehmen." Auch der PAK-Gehalt (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, die teilweise als krebserregend gelten) des verbauten Teers wurde – soweit man weiß – nicht von den Behörden beprobt.
Neben 15 Privatflächen listet das Ministerium auch eine öffentliche Verkehrsfläche im Markt Hutthurm auf. Wie die Gemeinde auf Nachfrage erklärt, hat sie beim Bau der Industriestraße im Gewerbepark 2007 pechhaltigen Straßenaufbruch für den Unterbau verwenden lassen, insgesamt etwa 1300 Tonnen. Der Teer sei mit Zement gebunden, 25 Zentimeter dick verbaut und mit drei Schichten Asphalt versiegelt worden, womit die Baumaßnahme alle Anforderungen erfülle. Dennoch hatte sich die Gemeinde anfänglich gesträubt, ein Gutachten in Auftrag zu geben, da dieses Kosten im vierstelligen Bereich verursache. Mittlerweile ist es aber in Auftrag gegeben worden.
Bayernweit werden jedes Jahr durchschnittlich 123000 Tonnen pechhaltiger Straßenaufbruch auf Deponien entsorgt. Wie viel in Baumaßnahmen wiederverwertet wird (wie im genannten Beispiel aus Hutthurm), geht aus der Antwort des Ministeriums nicht hervor. Die Bundesstraßenbauverwaltung habe aber beschlossen, dass ab 2018 in Bundes- und Staatsstraßen kein Teer wiederverwertet werden darf. Er soll thermisch entgiftet oder auf einer Deponie entsorgt werden.
Für weitere Nachbesserungen will Rosi Steinberger im Umweltausschuss des Landtags kämpfen. Der hat mehrfach Anträge der Grünen für ein Abgabeverbot von Teer an Private abgelehnt. Heuer will Steinberger einen neuen Anlauf nehmen.
Im Landratsamt Passau erhielt man indes positive Kunde vom Verwaltungsgerichtshof in München: Er bestätigte den Sofortvollzug für den Ausbau der teerhaltigen Zufahrtsstraße auf dem Malz-Hof. Wann dies passiert, ist noch offen. Zuständig wäre die Recyclingfirma, die den Teer 2009 dort im Auftrag von Bauherr Werner Malz verbaute.
Einen zweiten Fall Malz gebe es nicht, heißt es vom Domplatz "Nach den derzeitigen Erkenntnissen des Landratsamtes gibt es keine Hinweise auf in Art und Umfang vergleichbare unsachgemäße Einbauten von teerhaltigem Straßenaufbruch im Landkreis Passau, wie sie für das Grundstück von Herrn Malz festzustellen sind."
Quelle: Passauer Neue Presse vom 11.01.2017
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