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19.03.19 –
Hutthurm. Ein Bauvorhaben in Oberpretz hat MdL Toni Schuberl auf den Plan gerufen (PNP berichtete). Der Grünen-Abgeordnete befürchtete, dass ein benachbarter Landwirt Probleme mit seinem Betrieb bekommen könne, und dass es sich hier weniger um eine Ortsabrundung, sondern vielmehr um eine Erweiterung in die freie Landschaft handle.
Auf diese Meldung hin hat Daniel Artmann, Eigentümer einer der Bauparzellen in Oberpretz, Schuberl zu einem Gesprächstermin vor Ort eingeladen.
"Ich bin der Einladung von Herrn Artmann sehr gerne nachgekommen", heißt es in einer Pressemitteilung des Abgeordneten. Er habe sich in Oberpretz mit Daniel Artmann und dessen Familie getroffen, wo die Thematik in guter Atmosphäre ausführlich mit den Betroffen besprochen worden sei.
"Dabei konnte ich auch erneut klarstellen, dass ich die Belebung und sinnvolle Erweiterung eines Dorfes sehr begrüße. Gerade die Kinder von Einwohnern sollen in ihrem Heimatdorf bleiben oder dorthin zurückkommen und eine Familie aufbauen können", so Schuberl. Dennoch müsse die Siedlungsplanung auch die berechtigten Interessen von ansässigen Landwirten berücksichtigen, schränkt er ein. Es dürfe nicht sein, dass der Hof, der bereits einmal aussiedeln musste, um genügend Abstand zur Wohnbebauung zu erhalten, wieder von Häusern eingekreist werde. Die grundsätzliche Kritik, die über Oberpretz hinausgehe, richte sich gerade nicht gegen Herrn Artmann konkret.
Und weiter: "Erfreut bin ich darüber, dass nun die Anzahl der Bauparzellen deutlich reduziert worden ist und damit die bandartige Verlängerung des Ortes weniger stark ausfällt. Ich begrüße, dass Herr Artmann ein Immissionsgutachten erstellen lässt, um die Auswirkungen des landwirtschaftlichen Betriebs auf die Wohnbebauung bereits im Vorfeld zu klären. Darüber hinaus wird ein verbindliches Baufenster zur Einhaltung eines festen Abstands zum Bauernhof vorgeschrieben, und die Duldung von landwirtschaftlichen Immissionen ist im Plan festgesetzt worden." Die Artmanns haben ihm gegenüber betont, bei ihrem Bauvorhaben den Schutz des betroffenen landwirtschaftlichen Betriebs in jedem Fall zu beachten, auch wenn dieser zur Zeit inaktiv sei und die landwirtschaftlichen Flächen verpachtet seien.
"Die im Immissionsgutachten ermittelten notwendigen Abstände werden zeigen, ob der Wunsch, in dem Dorf, in dem sie aufgewachsen sind, auch ihr Haus zu bauen, in Erfüllung gehen kann", schließt Toni Schuberl.
Quelle: Passauer Neue Presse vom 19.03.2019
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