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11.06.18 –
Sehr geehrter Herr Landrat,
lieber Franz Meyer,
ich nehme Bezug auf meine Anfrage vom 15. August 2017 und Ihre Antwort vom 19. Oktober 2017. Ausgangspunkt war eine wissenschaftliche Studie, die konkret zum Landkreis Passau erstellt worden ist. Meine Vermutung, dass Ausweisung und Kontrolle von Ausgleichsflächen nachlässig vorgenommen und gerne ein Auge zugedrückt werde, wurde darin mit belastbaren Fakten gestützt. Die Ihnen bereits bekannte Studie wurde in der Zeitschrift „Naturschutz und Landschaftsplanung“ 2016 veröffentlicht. Das schockierende Ergebnis der Untersuchung besagt, dass 44 % der Ausgleichsflächen gar nicht und Dreiviertel der Flächen nicht, schlecht oder nur mittelmäßig umgesetzt worden sind. Und das, obwohl die eigentlich sehr einfach umzusetzenden Biotoptypen, wie Hecken, extensives Grünland und Streuobstwiesen deutlich vorherrschend sind. Es darf nicht sein, dass die Gemeinden im Landkreis Passau die große Bedeutung von Ausgleichsmaßnahmen für das Funktionieren unseres Ökosystems verkennen und diese nur als störende Bürokratie empfinden, die man soweit zu umgehen versucht, wie nur irgendwie möglich.
Wir sind, wie ich Ihrer Antwort entnehmen kann, zwar beide darin einig, dass dieser Missstand abgestellt und ein rechtmäßiger Zustand hergestellt werden muss. Ich denke jedoch, dass es nicht damit getan ist, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister freundlich um Einhaltung der Gesetze zu bitten und ansonsten lediglich auf die kommunale Selbstverwaltung zu verweisen. Die Rechtsverstöße sind massiv und deuten auf ein flächendeckendes, systematisches und bewusstes Ignorieren der Vorschriften hin. Aus diesem Grund sind im Rahmen der Kommunalaufsicht durch die Untere Naturschutzbehörde wirkungsvolle Maßnahmen zu ergreifen, um wieder rechtsstaatliche Zustände herzustellen.
Ich stelle deshalb im Namen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen folgenden Antrag:
Der Kreistag fordert das Landratsamt auf
Mit freundlichen Grüßen
Toni Schuberl
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